Das DFB-Bundesgericht hat im schriftlichen Verfahren die Berufung von Bayer Leverkusen gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober 2024 zurückgewiesen. Es bleibt damit dabei, dass die Wertung des Bundesliga-Spiels zwischen dem SC und Bayer Leverkusen vom 31. August 2024 aufgehoben wird und ein Wiederholungsspiel anzusetzen ist.
In der 88. Minute der Begegnung des ersten Spieltags hatte die Schiedsrichterin auf Strafstoß für Bayer Leverkusen entschieden. Der Elfmeter wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt.
Gegen die Wertung des Spiels hatte der Sport-Club Einspruch eingelegt und sich dabei darauf berufen, dass die Schiedsrichterin mit der Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß begangen habe. Dieser Auffassung war das DFB-Sportgericht gefolgt, was nun auch vom Bundesgericht des DFB bestätigt wurde.
Die zeitgenaue Ansetzung des Wiederholungsspiels steht bislang noch aus.
Foto: Achim Keller
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