DFB-Einspruch wird neu verhandelt

Frauen & Mädchen
25.09.2024

Das DFB-Sportgericht hat im Verfahren gegen die Spielwertung des Frauen-Bundesliga-Spiels gegen Bayer 04 Leverkusen eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Im Verfahren „Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und dem TSV Bayer Leverkusen am 31.08.2024 in Freiburg“ hat das DFB-Sportgericht eine mündliche Verhandlung anberaumt. Terminiert ist die Verhandlung für Dienstag, 15.10.2024, 14.00 Uhr, am DFB-Campus. Verhandelt wird unter Vorsitz von Heinz Müller.

Die Wertung der Partie des 1. Spieltags der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen (31. August 2024) mit 2:3 Toren und drei Punkten zugunsten von Leverkusen wurde in der vergangenen Woche vom DFB-Sportgericht im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren vorläufig aufgehoben. Das Spiel sei nach dem Urteilsspruch neu anzusetzen. Gegen das Urteil hatte Bayer Leverkusen wiederum Einspruch eingelegt. Nun wird das Verfahren neu verhandelt.

In der 88. Spielminute der Begegnung des ersten Spieltags entschied die Schiedsrichterin auf Strafstoß für Bayer 04 Leverkusen. Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt.

Gegen die Wertung des Spiels hat der SC Freiburg Einspruch eingelegt und sich dabei darauf berufen, dass die Schiedsrichterin mit der Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß begangen habe (Regel 14). Der Auffassung des SC Freiburg ist das DFB-Sportgericht zunächst gefolgt.

Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball – wie vorliegend – das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, „wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat.“ Nach Überzeugung des DFB-Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel von der Schiedsrichterin missachtet. Angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes hat dieser Regelverstoß zudem die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst, so dass dem Einspruch laut schriftlichem Einzelrichter-Verfahren stattzugeben war.

Nach dem Leverkusener Einspruch kommt es nun am 15. Oktober zu einer mündlichen Verhandlung des Entscheids.

Foto: SC Freiburg

 

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