Ab 3. Spieltag wieder Gästefans

Profis
14.07.2021

Ab dem 3. Spieltag der Saison 2021/22 werden in Bundesligastadien wieder Gästefans zugelassen sein. Zudem sind wieder fünf Auswechslungen möglich. Das sind die Ergebnisse der DFL-Mitgliederversammlung. 

Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga planen ab dem dritten Spieltag der Saison 2021/22 mit der Rückkehr von Gästefans in die Stadien. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Clubs bei ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Mittwoch in Frankfurt. Solange die Zuschauerkapazitäten noch gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, sollen demnach fünf Prozent der Tickets pro Spiel Gästefans vorbehalten werden. Bei einem kompletten Wegfall der Beschränkungen wird automatisch zum eigentlich vorgesehenen Kontingent von zehn Prozent zurückgekehrt.

Lediglich beim jeweils ersten Heimspiel der Saison gilt diese Regelung noch nicht, um dem jeweiligen Club zum Saisonstart die "Einholung von Erfahrungswerten bei der Rückkehr von Fans in die Stadien zu ermöglichen". In der vergangenen Spielzeit hatte es weitgehend Begegnungen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer gegeben, auf die Zulassung von Gästefans hatten die Clubs aufgrund der Corona-Pandemie und auf Basis eines gemeinsamen Beschlusses verzichtet.

In ihrer Erklärung machte die DFL weiter deutlich: "Grundsätzlich liegt es in der Zuständigkeit der Clubs, zur Ausrichtung von Spielen als Großveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern standort-individuelle Schutz- und Hygienekonzepte zu entwickeln. Diese individuellen Konzepte der Clubs werden mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort abgestimmt und von diesen genehmigt. Dabei entscheidet jeder Club nach Abstimmung mit den lokalen Behörden eigenverantwortlich über die Inhalte seines Konzepts. Auch wenn die jeweiligen Coronaschutzverordnungen der Länder nach dem jüngsten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 6. Juli 2021 diesbezüglich zu weiten Teilen einheitliche Regelungen mit einer Gültigkeit bis zum 11. September 2021 vorsehen, berücksichtigen die clubindividuellen Konzepte die jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten. Dazu zählen unter anderem die jeweilige Stadioninfrastruktur und allerorts unterschiedliche An-/Abreisewege genauso wie die geltende behördliche Verfügungslage. Ein bundesweit zentrales Konzept für eine Rückkehr von Fans in die Stadien kann es insofern nicht geben."

Weiterhin fünf Auswechslungen erlaubt

Auch über die Zahl der möglichen Auswechslungen pro Spiel befassten sich die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga: So wird in beiden Ligen, wie schon in der vergangenen Saison, fünf Spielerwechsel pro Begegnung und Team erlaubt sein. Dafür werden während einer Begegnung insgesamt drei Gelegenheiten pro Mannschaft sowie zusätzlich die Halbzeitpause zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit zu einer solchen Anpassung des Wechselkontingents hatte das für das Regelwerk verantwortliche International Football Association Board (IFAB) zuvor auch für die Saison 2021/22 eingeräumt.

Weiteres Vorgehen bei 50+1-Regel

Zudem setzten sich die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga in Frankfurt mit der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts zum Antrag der DFL in Bezug auf die 50+1-Regel auseinander. Beschlüsse wurden in diesem Zusammenhang nicht gefasst.

Vorgesehen ist, dass das DFL-Präsidium im nächsten Schritt zu der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts schriftlich gegenüber der Behörde Stellung nimmt. Das DFL-Präsidium wird sich dabei an der Zielsetzung des Antrags auf Grundlage der geltenden Satzung sowie dem im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermittelten Meinungsbild orientieren. Damals stimmten die Clubs auf Basis eines Antrags mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“. Ziel ist es, kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die im Interesse aller 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind.

Am 18. Juli 2018 hatte das DFL-Präsidium unter Berücksichtigung des Meinungsbildes beim Bundeskartellamt ein Verfahren nach Paragraf 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der 50+1-Regel und ihrer Anwendung und Auslegung prüfen zu lassen. Am 31. Mai 2021 erläuterte das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL und übermittelte diese anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen.

 
Ihr Browser ist veraltet.
Er wird nicht mehr aktualisiert.
Bitte laden Sie einen dieser aktuellen und kostenlosen Browser herunter.
Chrome Mozilla Firefox Microsoft Edge
Chrome Firefox Edge
Google Chrome
Mozilla Firefox
MS Edge
Warum benötige ich einen aktuellen Browser?
Sicherheit
Neuere Browser schützen besser vor Viren, Betrug, Datendiebstahl und anderen Bedrohungen Ihrer Privatsphäre und Sicherheit. Aktuelle Browser schließen Sicherheitslücken, durch die Angreifer in Ihren Computer gelangen können.
Neue Technologien
Die auf modernen Webseiten eingesetzten Techniken werden durch aktuelle Browser besser unterstützt. So erhöht sich die Funktionalität, und die Darstellung wird verbessert. Mit neuen Funktionen und Erweiterungen werden Sie schneller und einfacher im Internet surfen können.