Nach dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes in Deutschland zum 1. April informiert der Sport-Club über die Rechtslage in seinen Spielstätten.
Das Mitführen und Konsumieren von Cannabis ist in allen SC-Spielstätten (Europa-Park Stadion, Dreisamstadion, Möslestadion und Schönbergstadion) weiterhin untersagt. Dies entspricht sowohl der Haus- und Stadionordnung des SC Freiburg (vgl. Ziffer 8) als auch der aktuell geltenden Gesetzeslage, nach der unter anderem in und um Sportstätten der Konsum von Cannabis ausdrücklich untersagt ist.
Foto: Getty Images via DFL
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