Aufgrund der Berichterstattung der vergangenen Tage im Zusammenhang mit einer behördlichen Untersuchung im Rahmen von Sozialversicherungsfragen, die an vermutete Vorgänge im Ordnerbereich anknüpft, sieht sich der Sport-Club nach zwischenzeitlich erfolgter Kenntnisnahme des Aktenstandes zu folgender Klarstellung veranlasst:
Gegen den SC Freiburg werden keine Ermittlungen geführt, er ist lediglich aufgrund einer sogenannten Drittdurchsuchung im Bereich der Ordnerräumlichkeiten an dem Verfahren beteiligt.
Hintergrund der Ermittlungen ist eine dem Verein bekannte „Privatfehde“ zwischen einem aktuellen Mitarbeitenden im Ordnerbereich und zwei vormaligen dort Mitarbeitenden. Gegen andere Personen aus dem Verein wurden keine Vorwürfe erhoben.
Der SC Freiburg ist irritiert über Art und Umfang der unverhältnismäßig wirkenden behördlichen Ermittlungsführung. Ungeachtet dessen kooperiert der Verein umfänglich mit den Behörden und unterstützt diese aktiv, um zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Dabei hat er die Ermittlungsbehörden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Sozialversicherungsprüfung für die letzten drei Jahre im Oktober 2024 beanstandungsfrei abgeschlossen wurde.
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